Hi Flex,
hm... ohne den FAUF im System selbst anzuschauen, fällt es mir persönlich schwer eine Empfehlung auszusprechen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, hat der FAUF den Status GLFT richtig? Das bedeutet also, dass der gesamte WIP-Bestand somit auch schon augelöst wurde oder? Und jetzt wenn es darum geht die verbleibenden Abweichungen abzurechnen, dann sagt das System, dass es keine Abweichungen mehr gibt.
Bei uns haben wir den Abgrenzungsschlüssel so gesteuert, dass der WIP-Bestand aufgelöst und die Abweichungen abgerechnet werden sollen, wenn der FAUF den Status GLFT oder TABG haben. Klappt es mit dem Status GLFT nicht, versuche ich manchmal den Status TABG manuell zu setzen. Danach klappt es i.d.R. mit der Abrechnung. Vielleicht kannst du in diese Richtung mit ausprobieren.
Dass die Tarife der KST sich verändert haben, dürften meiner Meinung nach zu keinen Problemen bei der Abrechnung führen. Die Tarife wurden angepasst und wenn Stunden mit den neuen Tarifen zurückgemeldet wurden, dann werden halt andere Stundensätze auf dem FAUF gebucht. Je nachdem was gebucht wurden ergibt sich am Ende eine Abweichung zu dem Standardpreis, die dann abgerechnet werden.
Ich hoffe ich konnte ein paar Ideen anregen.
Viele Grüße,
Cung.
hm... ohne den FAUF im System selbst anzuschauen, fällt es mir persönlich schwer eine Empfehlung auszusprechen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, hat der FAUF den Status GLFT richtig? Das bedeutet also, dass der gesamte WIP-Bestand somit auch schon augelöst wurde oder? Und jetzt wenn es darum geht die verbleibenden Abweichungen abzurechnen, dann sagt das System, dass es keine Abweichungen mehr gibt.
Bei uns haben wir den Abgrenzungsschlüssel so gesteuert, dass der WIP-Bestand aufgelöst und die Abweichungen abgerechnet werden sollen, wenn der FAUF den Status GLFT oder TABG haben. Klappt es mit dem Status GLFT nicht, versuche ich manchmal den Status TABG manuell zu setzen. Danach klappt es i.d.R. mit der Abrechnung. Vielleicht kannst du in diese Richtung mit ausprobieren.
Dass die Tarife der KST sich verändert haben, dürften meiner Meinung nach zu keinen Problemen bei der Abrechnung führen. Die Tarife wurden angepasst und wenn Stunden mit den neuen Tarifen zurückgemeldet wurden, dann werden halt andere Stundensätze auf dem FAUF gebucht. Je nachdem was gebucht wurden ergibt sich am Ende eine Abweichung zu dem Standardpreis, die dann abgerechnet werden.
Ich hoffe ich konnte ein paar Ideen anregen.
Viele Grüße,
Cung.