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Unerwartete Planmenge einer Eigenleistung in der Abweichungsermittlung für einen Fertigungsauftrag

Hallo zusammen,
wir haben hier das MtO-Szenario am Start, bei dem der S-Preis des Kundenauftragsbestands durch die Vorkalkulation des Fertigungsauftrags bestimmt wird.
Es wird, nachdem der Fertigungsauftrag per Anwenderstatus gegen Plankostenveränderung gesperrt und der Auftrag beliefert (Status GLFT) wurde, ein zusätzlicher Arbeitsvorgang in den Fertigungsauftrag aufgenommen.
Bei der anschließenden Abweichungsermittlung werden nun die Vorgabestunden des zusätzlichen Vorgangs als Planmenge interpretiert und bestimmen - bei Istlosgröße = Planlosgröße = 1 - in derselben Höhe die Sollmenge, die dann deckungsgleich mit der Istmenge ist, so dass keine Abweichungen ermittelt werden.
Hat jemand dieses Phänomen "zufällig" schon einmal festgesstellt. Ist unter diesen Umständen die Aussage noch zutreffend, dass die Kontrollkosten "Istkosten" mit den Sollkosten verglichen werden, die sich aus der Kalkulation ergeben, die der S-Preis-Ermittlung des Kundenauftragsbestand zugrunde liegt?
Bin gespannt auf Feedback. Danke!
Viele Grüße
Ulrich

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3 Answers

  • Martin Munzel
    Martin Munzel
    Hallo Ulrich,
    grundsätzlich kennt SAP beim auftragsbezogenen Auftragscontrolling keine Sollkosten, sondern nur Plankosten. Sollkosten können nur beim periodischen Produktkostencontrolling berechnet werden.
    Hast du in dem beschriebenen Szenario den Fertigungsauftrag noch mal neu kalkuliert, nachdem du den Vorgang hinzugefügt hast? Sicher hast du den Kunden auch schon gefragt, welchen Sinn es ergibt, einen Vorgang hinzuzufügen, nachdem der Auftrag schon fertig geliefert ist??? Warum wurde der Vorgang nicht schon vorher hinzugefügt? Und ist der Vorgang auch in den Standardkosten enthalten?
    Viele Grüße,
    Martin
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    Martin Munzel
    SAP-Berater, -Trainer, Autor, Geschäftsführer Espresso Tutorials GmbH
    martin.munzel@espresso-tutorials.com
  • spaco
    spaco (Author)
    Hallo Martin,
    nach Hinzufügen des Vorgangs wurde der Fertigungsauftrag nicht mehr neu kalkuliert. Dies wird per Anwenderstatus verhindert, weil ansonsten der S-Preis des Kundenauftragsbestands nicht mehr den Plankosten des Auftrags entspricht. Das heißt, der Vorgang ist nicht in den Standardkosten enthalten, mit denen der Einzelbestand bewertet und der Fertigungsauftrag bei der Lieferung entlastet wird.
    Der Kunde führt gerade die "hochwissenschaftliche" SAP-Abweichungsermittlung nach Kilger, Plaut & Co. ein und wollte schlichtweg sehen, wie sich das System verhält, wenn man nach Erreichen des Status GLFT einen Arbeitsvorgang im Fertigungsauftrag hinzufügt, der - in Kundenterminologie - einen Nacharbeitsvorgang repräsentiert. Man hätte aus diesem Vorgang "eigentlich" eine Einsatzmengenabweichung erwartet, die die Abweichungsermittlung jedoch nicht ausgeworfen hat. Statt dessen ist die Abweichung aus dem Nacharbeitsvorgang in der Restabweichung auf- oder eher untergegangen.
    Die SAP ließ hierzu wissen: "Im Szenario 'Bewerteter Kundeneinzelbestand' wird der Wareneingang mit einer bestimmten Strategie bewertet. In der Abweichungsermittlung werden dann die Sollkosten auf Basis dieser Kalkulation gerechnet. Im konkreten Fall wurden die Auftragsplankosten fuer die Wareneingangsbewertung herangezogen. Die Sollkosten werden daher auch auf Basis der Auftragsplankosten gerechnet, die aber neu ermittelt werden." Für mich ist nun nicht recht nachvollziehbar, warum bei der Abweichungsermittlung die Auftragsplankosten neu ermittelt werden, d. h. warum der Nacharbeitsvorgang mit in die Plankosten einbezogen wird, so dass eben aus dem Nacharbeitsvorgang nur eine Restabweichung ermittelt wird.
    Viele Grüße
    Ulrich
  • altweidel
    altweidel
    Ein Hinweis hierzu:
    Die SAP-Standard Bewertungsstrategie stützt sich nicht auf den verwendeten Anwenderstatus.
    Bei einer Migration konnten wir feststellen, dass auf Basis die Auftragsplankosten der ersten Sicherung eines FAUF auch ein entsprechendes Bewertungseinzelsegment gebildet wird. Letztendlich war aus Sicht CO abzuwägen, ob die später prozessbezogenen Änderungen der Plankosten eines FAUF eine Umbewertung über MR21 erforderlich machten. Dies war dann eine auftragsbezogene, teilweise auch länderspezifische Entscheidung: CN, DE, US.
    Denke dass der Anwenderstatus nicht mit der Bewertungsstrategie harmoniert, aber das nachträgliche Einfügen eines Vorgangs Unsinn ist.