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Abstimmledger und umsatzsteuerliche Organschaft

Hallo zusammen,
Fakten:
zwei Buchungskreise in einem Kostenrechnungskreis. Nun soll der eine Buchungskreis in eine eigene Gesellschaft ausgegliedert werden.
SAP sagt hierzu:
Falls im Controlling buchungskreis-übergreifende Kostenflüsse vorliegen, dürfen diese aus steuerrechtlichen Gründen nur dann an die Finanzbuchhaltung weitergeleitet werden, wenn die Buchungskreise eine umsatzsteuerliche Organschaft bilden.
Ich bin CO-ler und kein FI-ler, deshalb ist meine Vermutung zur Bedingung der umsatzsteuerlichen Organschaft folgende:
a) bei Vorhandensein einer umsatzsteuerlichen Organschaft können buchungskreisübergreifende FI-Buchungen stattfinden, es wird das Steuerkennzeichen V0 verwendet. (Umsatzsteuerfrei)
b) Existiert keine umsatzsteuerliche Organschaft, so muss eine tatsächliche Faktura von einem BUKRS an den anderen geschickt werden. Hierbei muss USt berechnet werden. In diesem Fall wäre das Abstimmledger überflüssig, da FI und CO durch die Fakturen übereinstimmen.
Ist meine Vermutung korrekt, dass das Abstimmledger nicht verwendet werden kann/darf, wenn keine umsatzsteuerliche Organschaft vorliegt?
Findet in SAP diesbezüglich eine technische Prüfung statt?
Vielen Dank schon im Voraus für die Antworten

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1 Answers

  • MrBojangles
    MrBojangles
    Hallo SAP-Suchender,
    ich würde das von SAP geschriebene so interpretieren:
    buchungskreisübergreifende Buchungen im Rahmen der CO-Integration entstehen ja i.d.R. durch buchungskreisübergr. periodische Verrechnungen. Sofern es sich bei den beteiligten Unternehmen um Gesellschaften handelt, die nicht im Sinne einer umst. Organschaft "verbandelt" sind, müssten solche Werteverschiebungen ja streng genommen durch (ordentliche) Intercompany-Rechnungen dargestellt werden (z.B. Weiterbelastung von Kosten).
    Zitieren:
    Ist meine Vermutung korrekt, dass das Abstimmledger nicht verwendet werden kann/darf, wenn keine umsatzsteuerliche Organschaft vorliegt?
    Tja - dadurch entstehen jedenfalls Buchungen auf den sog. Buchungskreisverrechnungskonten, die keine (papier-)beleghafte Grundlage haben. Jetzt kommt's vermutlich auf die Natur der Buchungen an. Sind diese ergebniswirksam oder dienen sie bspw. nur der Führung von Hilfskonten zur Erstellung von Geschäftsbereich- oder Segmentbilanzen,...
    Zitieren:
    ...Findet in SAP diesbezüglich eine technische Prüfung statt?
    Meines Wissens nicht...
    Weiterhin viel Freude mit SAP...
    Cheers
    MrB.