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SAP DART VIEWS vs. SAP DATENEXTRAKTSPLITTER ("Braunschweiger Verfahren")

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage in Hinblick auf die Erstellung von GDPdU-konformen Daten (Stichworte: "Z3"-Datenträgerüberlassung und "SAP DART"), bin mir da aber nicht sicher, inwiefern ich in diesem Forum hier richtig bin.
Als SAP-Berater im Bereich FI erstellen wir für unsere Kunden im Healthcare-Umfeld (vorrangig Krankenhäuser) des öfteren SAP DART-Dateien im ais-Format. Vor der Erzeugung derselben bitten wir unsere Kunden explizit darum, die Prüfbehörden zu fragen, inwiefern diese denn SAP DART VIEWs (=> nach historisch gesehen "älterem" Verfahren) oder SAP DATENEXTRAKTSPLITTER
(seit SAP DART Release 2.4) nach dem so genannten "Braunschweiger Verfahren" wünschen.
Es kommt nun des öfteren vor, dass die Kunden, die SAP DART VIEWs anfordern (gerne auch als "Ersatz" für die Abschaltung alter Systeme => Kunde kündigt, will aber "archivierte" Daten haben => mir schon klar, dass das so eigentlich keiner echten Archivierung gleichkommt) im Nachgang bemängeln, die Prüfer könnten die Daten nicht in ihre Software (IDEA) einlesen.
Wir können nur darauf verweisen, dass wir die IDEA - Software nicht besitzen (soll m. W. n. ja auch den Prüfern vorbehalten sein) und somit hier auch keine unterstützende Hilfeleistung geben können. Bei manchen Kunden hört man im Nachgang, dass nach diversen Anpassungen in IDEA und Unterstützung der hauseigenen IT (sprich: der IT-Abteilung der Prüfbehörden) der Datenimport wohl doch funktioniert habe.
Meine Vermutung geht dahin, dass es oftmals an den "MT"-Dateien (Metadaten/Kopfdaten) liegt, die nach Formatanpassung von .ais => nach .xml dann auch für den Laien lesbar werden und sich wohl nach IDEA importieren lassen.
Im Nachgang kommt dann auch mehrfach der Wunsch, die Daten noch einmal zu erzeugen an Hand eines Dokumentes mit der Bezeichnung "Exportanleitung" bzw. "SAP R/3 - Datenüberlassung mittels SAP DART (mit Datum 05.12.2012), wo das Vorgehen nach "Braunschweiger Verfahren" grob beschrieben ist: Zitat: "Report RTXWQU05; SAP Audit Format; Strukturen wählen"
Hier nun die eigentliche Frage:
Gibt es einen Konsens / Anordnung der höchsten Gremien auf Seiten der Steuerprüfbehörden in NRW / Bundesweit, dass grundsätzlich die Daten nach dem "Braunschweiger Verfahren" zu liefern sind?
Das besagte Dokument taucht immer wieder aus der Schublade von Steuerprüfern auf.
Wenn man das gleich wüßte, dann könnte man sich die vielen Rückfragen in punkto SAP DART VIEWs ersparen.
Vielleicht hat einer von Euch hier ein paar entsprechend belastbare Informationen, die er zur Verfügung stellen kann?
Vielen Dank im Voraus.

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1 Answers

  • Analyticus
    Analyticus (Author)
    ... mmhhh, ich vermute mal, meine Anfrage war dann wohl doch zu speziell, als dass hierauf jemand eine allgemeingültige Antwort weiß.
    Naja, ich habe es dann im Sinne meiner Vorgesetzten wenigstens versucht, diesbezüglich eine Antwort zu finden.
    Vermutlich hilft hier nur ein Kontakt zur obersten Steuerbehörde, den ich leider nicht habe.