Hallo Forum,
das mit de Bewegungsarten der Anlagenbuchhaltung war ein Irrtum.
Ich habe gesehen, daß stattdessen direkt die Bewegungsarten der Konsoliderung genutzt werden können.
Der "Umweg" über ANBU-Bewegungsarten ist also nicht nötig.
Die anderen Fragen bleiben aber :-)
MfG
Joko
das mit de Bewegungsarten der Anlagenbuchhaltung war ein Irrtum.
Ich habe gesehen, daß stattdessen direkt die Bewegungsarten der Konsoliderung genutzt werden können.
Der "Umweg" über ANBU-Bewegungsarten ist also nicht nötig.
Die anderen Fragen bleiben aber :-)
MfG
Joko