Hallo
wenn ich ehrlich bin, kann ich Dir nicht folgen. Viele Details zu Sepa findest du unter
SEPA | DEUTSCHE BUNDESBANK
https://www.sepadeutschland.de/Informationen über den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum für Verbraucher, Handel und Unternehmen.
Zur Gläubiger ID gibts Hinweise hier
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Do...mp;docId=148952Die Gläubiger ID hinterlegst du pro Buchungskreis im Zahlprogramm.
Du sprichst von Einzügen. Somit scheint SEPA DD dein Thema zu sein.
Es gibt noch eine Mandatsreferenz, die pro Kunde in SAP vergeben werden kann. Das ist im Standard pflegbar.
Ich meine du siehst es auch in der SE16n unter SEPA_MANDATE
Das ist natürlich ne andere story , aber Gläubiger ID pro Kunde ? Was soll das sein ? Meinst du die Mandatsreferenz ??
http://www.sepa-umstieg.de/ueber-sepa/wa...tsreferenz.htmlWas ist eine Mandatsreferenz?
Die Mandatsreferenz ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats (z.B. Rechnungsnummer oder Kundennummer) und ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer dessen eindeutige Identifizierung.
Die Mandatsreferenz und die Gläubigernummer müssen bei jeder SEPA-Lastschrift übergeben werden.
Sie können die Mandatsreferenz frei wählen, sie muss jedoch eindeutig sein.
Gültigkeit von Mandatsreferenzen: Eine Mandatsreferenz verliert Ihre Gültigkeit, wenn auf ihrer Basis für 36 Monate kein Einzug erfolgt ist. Soll danach wieder eingezogen werden, ist eine neue Mandatsreferenz erforderlich.
Um die Gültigkeit der Mandatsreferenz prüfen zu können, werden zu jeder Referenz zwei Datumsangaben geführt: Für die erstmalige Verwendung ist das "Erstellungsdatum" der Referenz ausschlaggebend. Wird eine Mandatsreferenz zum zweiten oder wiederholten Male verwendet, gilt das jeweilige "letzte Verwendungsdatum".
Mit freundlichen Grüssen
Jens Plucinski
www.jensplucinski.deBeratender Betriebswirt SAP FI