Reply: 5

Anfängerfrage: Wann Gutschrift, wann Storno bei DR

Hallo,
ich bin kein Fi-Mensch, muss aber mit dem was die FI-ler buchen leben. Dabei spielt momentan die Frage eine Rolle, wann eine Debitorengutschrift auf die schon erfasst Debitorenrechnung gemacht wird und wann die die schon erfasst Rechnung storniert wird.
Welche Gründe müssen jeweils für das eine oder andere vorliegen? Hintergrund ist, dass ich in unserem Buchungstoff zu diesem Thema keine Systematik erkennen kann. So lange der Debitor auf 0 ist, ist für die Fibu die Welt in Ordnung, egal wie das erreicht wurde.
Vielen Dank

You must be logged in to post a reply.

Login now

5 Answers

  • Martin Munzel
    Martin Munzel
    Hallo PSM,
    das einzige technische Kriterium, das mir einfällt, ist, dass man ausgeglichene Belege nicht mehr stornieren kann (oder zumindest erst, nachdem man den Ausgleich zurückgenommen hat). Wenn der Kunde also schon bezahlt hat, schickt man in der Regel eine Gutschrift.
    Falls die Rechnungen/Gutschriften/Stornos im SD gebucht werden, hängt es z.B. davon ab, ob man die Rechnung dem Kunden schon geschickt hat oder nicht - falls nicht, kann man stornieren, falls ja, schickt man eine Gutschrift.
    Ich hoffe, das hilft weiter!
    Viele Grüße,
    Martin
  • PSM
    PSM (Author)
    Vielen Dank.
    Ich denke das hilft weiter. Relevant ist wohl, ob schon ein Rechnungsausgang vorliegt.
    Gehört es zu den GOBs, dass man bei schon geschickter Rechnung eine Gutschrift macht und wenn noch nichts rausgegangen ist, einen Storno? Ich meine gehört zu haben, dass andere Buchhaltungsprogramme diese Unterscheidung gar nicht kennen? Dass diese also nur ein Storno kennen, egal ob die Rechnung schon rausgegangen ist?
    Gruß
    Alex
  • PSM
    PSM (Author)
    Vielen Dank.
    Ich denke das hilft weiter. Relevant ist wohl, ob schon ein Rechnungsausgang vorliegt.
    Gehört es zu den GOBs, dass man bei schon geschickter Rechnung eine Gutschrift macht und wenn noch nichts rausgegangen ist, einen Storno? Ich meine gehört zu haben, dass andere Buchhaltungsprogramme diese Unterscheidung gar nicht kennen? Dass diese also nur ein Storno kennen, egal ob die Rechnung schon rausgegangen ist?
    Gruß
    Alex
  • Hadrian
    Hadrian
    Das Problem liegt auf der "Gegenseite".
    Wenn man eine Rechnung verschickt hat, kann der Empfänger die Vorsteuer geltend machen und sich das Geld vom Finanzamt wiederholen.
    Daher muss ich dann eine Gutschrift versenden, die vom Gegenüber ebenfalls gebucht werden muss und somit den Vorsteuerabzug rückgängig macht.
    SAP bucht beide Vorgänge auf dem OP-Konto, so dass bei einer Betriebsprüfung der Vorgang nachvollzogen werden kann.
    Wenn ich jedoch sicherstellen kann, dass die Rechnung NICHT den Betrieb verlassen hat (z. B. weil ich den falschen Kunden erwischt habe und das vor dem Versand auffällt), dann kann ich die Rechnung stornieren, da der Empfänger die nicht erhalten hat und die Steuerprobleme nicht auftreten können.
    VLG
    Jürgen W. Hadrian
  • PSM
    PSM (Author)
    Vielen Dank, dass klingt plausibel.
    Gruß
    Alex