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AiB wird nicht fertiggestellt und soll abgehen

Hallo Experten.
Bei uns wird gerade heftig diskutiert, wie denn der "korrekte" Prozess für nachfolgenden Sachverhalt aussehen muss:
Auf PSP-Elementen wurden die Kosten eines Projektes gesammelt und auf AiB abgerechnet.
Jetzt wird das Projekt abgebrochen und nicht mehr fertiggestellt.
Die Kosten auf der AiB werden somit niemals auf fertige Anlage abgerechnet und aktiviert.
Der Anlagenbuchhalter hat das Projekt vollständig auf AiB abgerechnet.
Dann hat er auf der AiB eine außerplanmäßige AfA in Höhe der kumulierten Zugänge gebucht.
Per Abschreibungslauf ist der RBW der AiB auf Null gebracht worden und man sieht die a.AfA auf Kostenstelle.
Wenn jetzt das Projekt abgeschlossen werden soll, kommen verschiedene Fehler:
- Die Restwertvorschrift wird verletzt, da der Bereich negativ werden könnte, wurde durch den Haken bei "negative Werte erlaubt" in der Aib gelöst.
- Das Projekt lässt sich auf abgeschlossen setzen, aber die AiB wird durch den finalen Abrechnungslauf nicht deaktiviert. Fehler KD574 "Anlage im Bau wird nicht vollständig entlastet" wird geworfen.
Das Projekt erwartet abschließend eine Gesamtabrechnung. Der Buchhalter hat eine x-beliebige Anlage genommen, in der Erwartung, dass wegen RBW = Null keine Abrechnung erfolgt. Tatsächlich wurden aber die AHK abgerechnet und die außerplanmäßige AfA ignoriert.
* Ist das Systemverhalten an dieser Stelle korrekt?
* Fehlen uns eventuell Hinweise mit Fehlerkorrekturen?
* Oder verfolgt der Fachbereich einen falschen Ansatz?
Wie wird das bei Euch in der Firma bzw. bei Euren Kunden umgesetzt?
Herzlichen Dank für jedweden Hinweis.
Viele Grüße
AnWo

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1 Answers

  • inventar
    inventar
    Hallo AnWo,
    der Anlagenbuchhalter macht (fast) alles richtig. Evtl. ist, nach der außerplanmäßige AfA noch ein Anlagenabgang (Verschrottung) der AiB-Anlage zu buchen. Bleibt die AiB-Anlage im Bestand hat Ihr Buchhalter jährlich mit dem Wertaufholungsgebot nach HGB § 253 Abs. 5 bzw. EStG § 6 Abs. 1 zu kämpfen.
    Unter Umstände ist der Ausweis als Investition (im SAP Anlagengitter Spalte AHK-Zugang) und damit auch die außerplanmäßige AfA sachlich nicht korrekt. Gibt es nur Zugangsbuchungen im laufenden Geschäftsjahr könnte von der AiB-Anlage bzw. der Rest vom PSP-Element auch direkt in den Aufwand gebucht werden. Das Problem der Wertaufholung entsteht dadurch nicht.
    Die Umbuchung, von vermutlich nur Zugängen des laufenden Geschäftsjahres, muss die Abschreibungen bei der AiB-Anlage "ignorieren". Bei dieser muss vorher, weil nach der Umbuchung dort AHK = 0,00, auch die außerplanmäßige AfA des laufenden Jahres berichtigt werden. Die außerplanmäßige AfA wäre dann eben bei der fertigen Anlage zu buchen.
    Den Haken bei "negative Werte erlaubt" in der AiB zu setzen war und ist fatal! Oder gibt es bei Ihnen auch negative Kassen oder negative Heizölbestände?
    mfg
    D. Schlagenhauf