Hallo AnWo,
der Anlagenbuchhalter macht (fast) alles richtig. Evtl. ist, nach der außerplanmäßige AfA noch ein Anlagenabgang (Verschrottung) der AiB-Anlage zu buchen. Bleibt die AiB-Anlage im Bestand hat Ihr Buchhalter jährlich mit dem Wertaufholungsgebot nach HGB § 253 Abs. 5 bzw. EStG § 6 Abs. 1 zu kämpfen.
Unter Umstände ist der Ausweis als Investition (im SAP Anlagengitter Spalte AHK-Zugang) und damit auch die außerplanmäßige AfA sachlich nicht korrekt. Gibt es nur Zugangsbuchungen im laufenden Geschäftsjahr könnte von der AiB-Anlage bzw. der Rest vom PSP-Element auch direkt in den Aufwand gebucht werden. Das Problem der Wertaufholung entsteht dadurch nicht.
Die Umbuchung, von vermutlich nur Zugängen des laufenden Geschäftsjahres, muss die Abschreibungen bei der AiB-Anlage "ignorieren". Bei dieser muss vorher, weil nach der Umbuchung dort AHK = 0,00, auch die außerplanmäßige AfA des laufenden Jahres berichtigt werden. Die außerplanmäßige AfA wäre dann eben bei der fertigen Anlage zu buchen.
Den Haken bei "negative Werte erlaubt" in der AiB zu setzen war und ist fatal! Oder gibt es bei Ihnen auch negative Kassen oder negative Heizölbestände?
mfg
D. Schlagenhauf
der Anlagenbuchhalter macht (fast) alles richtig. Evtl. ist, nach der außerplanmäßige AfA noch ein Anlagenabgang (Verschrottung) der AiB-Anlage zu buchen. Bleibt die AiB-Anlage im Bestand hat Ihr Buchhalter jährlich mit dem Wertaufholungsgebot nach HGB § 253 Abs. 5 bzw. EStG § 6 Abs. 1 zu kämpfen.
Unter Umstände ist der Ausweis als Investition (im SAP Anlagengitter Spalte AHK-Zugang) und damit auch die außerplanmäßige AfA sachlich nicht korrekt. Gibt es nur Zugangsbuchungen im laufenden Geschäftsjahr könnte von der AiB-Anlage bzw. der Rest vom PSP-Element auch direkt in den Aufwand gebucht werden. Das Problem der Wertaufholung entsteht dadurch nicht.
Die Umbuchung, von vermutlich nur Zugängen des laufenden Geschäftsjahres, muss die Abschreibungen bei der AiB-Anlage "ignorieren". Bei dieser muss vorher, weil nach der Umbuchung dort AHK = 0,00, auch die außerplanmäßige AfA des laufenden Jahres berichtigt werden. Die außerplanmäßige AfA wäre dann eben bei der fertigen Anlage zu buchen.
Den Haken bei "negative Werte erlaubt" in der AiB zu setzen war und ist fatal! Oder gibt es bei Ihnen auch negative Kassen oder negative Heizölbestände?
mfg
D. Schlagenhauf