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Abweichender Kontoinhaber - KOINH

Hallo,
ich habe schon intensiv recherchiert und keine Threats zum Thema abweichender Kontoninhaber und SEPA-Mandat gefunden. Hat sich schon jemand mit diesem Migrationsthema konzeptionell auseinandergesetzt.
Hierzu mein Stand dazu:
1. Der Report RF_CONVERT_XEZER_TO_MANDATE erzeugt Mandate nur mit dem Namen und Adresse des Debitorenstammsatzes. Das Feld KNBK-KOINH ist dort wohl unbekannt.
2. Im Mandat kann der Sender und die Zahlung für einen abweichenden Schuldner hinterlegt werden.
3. Das Formular SEPA_MANDAT findet diese Stammdaten und gibt diese auch in geeigneter Fom aus.
4. Die REGUH und FPAYH sind bisher nicht um die SEPA-Mandatsstammdaten erweitert worden (Stand EhP6 SAP_ABA SP5).
5. In der DMEE ist als Attribut KONIH (DTAUS0 lässt grüssen) hinterlegt - geht wohl nicht anders, weil REGUH und FPAYH nicht anderes kennen. Weiterhin ist als Attribut die PstlAdr vorhanden, aber die nimmt die Daten vom Debitor und diese sind nicht erforderlich und im Zweifel sogar falsch.
Also haben wir zwei Effekte:
1. Eine maschinelle Migration von Mandaten mit abweichendem Kontoinhaber ist nicht möglich, bzw. würde sogar ungültige Mandate erzeugen.
2. Die DMEE arbeitet wie gewohnt mit dem KONIH, aber hat leider keine ausreichende Anbindung an die Mandate. Eigentlich müsste m. E. die Pflege der KOINH mit SEPA entfallen.
Ein Weg könnte sein, wir bekämen einen Userexit für den RF_CONVERT_XEZER_TO_MANDATE ähnlich wie bei der IBANMD der ZZIBANMD_EXT. Dann könnten wir eventuell die Mandate nach eigenen Vorgaben migrieren. Dann müssten die Mandate mit abweichendem Kontoinhaber noch mit den wo auch immer vorhanden Adressdaten nachversorgt werden.
Die REGUH und FPAHY müssten unbedingt von SAP um die relevanten Felder der Mandate erweitert werden und die DMEE aktualisiert.
Gruß von jganz

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9 Answers

  • jganz
    jganz (Author)
    Hallo,
    noch ein Nachtrag.
    Es gibt ein SEPA_MANDATE_GEN_ENHANCE SEPA - Baustein für die Vervollständigung der Mandatsdaten. Mal schauen, ob dies ein Weg ist.
    Gruß von jganz
  • hai_user
    hai_user
    Hallo jganz,
    die Fragestellung ist natürlich schon etwas komplex. Man müsste sich jedoch m.E. fragen, ob sich das Ganze nicht pragmatisch lösen lässt. Du hast zweifellos recht mit der Aussage, daß in diesem speziellen Fall eine maschinelle Migration der Mandate nicht möglich ist. Gegenfrage: Muss man für jeden Sonderfall,der sicher vorkommen kann (fragt sich wie oft), gleich mit Riesenaufwand eine maschinelle Lösung schaffen? Man könnte doch die Sache so angehen, daß man in diesem speziellen Fall das Mandat sowohl vom Debitor als auch vom Kontoinhaber unterschreiben läßt. Der Kontoinhaber legt das Mandat seiner Bank vor und es wird eingezogen. Ob das Mandat juristisch fehlerhaft ist, können wir beide wohl nicht beantworten. Jedenfalls müsste m.E. die Bank des Schuldners bezahlen und unser Einzug wäre gerettet. Dieses Problem hatten wir doch auch schon beim Einzug: Oma schließt für ihren Enkel einen Bausparvertrag ab und läßt die Sparbeiträge von Ihrem Konto einziehen. Kontoinhaber ist der Enkel, Schuldner der Sparbeiträge ist die Oma. Dise stimmt dem Einzug durch Mandatsvorlage bei Ihrem Institut vor
    MfG
    hai_user
  • jganz
    jganz (Author)
    Hallo hai user,
    bei z. B. über 40.000 Einträgen in der KNBK-KOINH ist es leider kein Sonderfall.
    Folgende Angaben sollen auf dem SEPA-Lastschriftmandat enthalten sein:
    1.Name, Adresse und Gläubiger-Identifikationsnummer.
    2.Mandatsreferenz.
    3.Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird.
    4.Name, Adresse, Kontoverbindung und Unterschrift des Kontoinhabers sowie Datum der Unterschrift.
    Vor dem ersten Lastschrifteinzug im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren hat der Zahlungsempfänger den Zahler1) über den Wechsel vom Lastschrifteinzug mittels Einzugsermächtigungsverfahren auf den Lastschrifteinzug mittels SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
    2) unter Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer und
    3) Unter Abgabe der Mandatsreferenz (zum Beispiel eine Vertragsnummer)
    in Textform zu unterrichten
    Lieber hai_user, sorry es handelt sich hier um eine gesetztliche Regelung und nicht eine lustig von jederman zu interpretrierende Verhaltensregel.
    Ab März 2013 soll es die Möglichkeit geben aus dem Zahllauf die Prenotification zu erstellen, es müssen also die korrekten Mandatsangaben in SAP vorhanden sein.
    Gruß von jganz
  • Deleted
    Deleted
    Ich habe den Eindruck, dass hier manches durcheinander gerät.
    Ein Mandat kann ausschließlich der Kontoinhaber erteilen. Sind Debitor und Kontoinhaber nicht identisch, haben wir uns bisher bei den alten Lastschriftermächtigungen von beiden die Unterschriften geben lassen. Im Moment habe ich Zweifel, dass das bei SEPA auch so sein könnte.
    Grundsätzlich ist bei uns egal, wer die Schulden bezahlt. Zahlungspflichtig bleibt auf jeden Fall der Debitor. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder zurückgerufen, wenden wir uns allein an den Debitor. Der Kontoinhaber spielt dabei für uns keine Rolle.
    Die Speicherung des Kontoinhaber hat m.E. nur nachrichtlichen Charakter. Seit SEPA und den daraufhin erfolgten Änderungen der AGBs der Banken ist der Name bei Überweisungen oder Lastschriften kein Prüfkriterium der Banken mehr, auch nicht oberhalb gewisser Betragsgrenzen (wie das früher der Fall war). Im Grunde könnte man den Namen auch weglassen. Insofern macht dann auch die Speicherung des Names des Kontoinhabers kaum noch Sinn.
  • jganz
    jganz (Author)
    Hallo,
    Dank der heute zur Verfügung gestellten Liste sämtlicher SAP Hinweise zu den Mandaten, konnte ich endlich einen geeignetenu SAP Hinweis finden.
    Hinweis 1744432 - SEPA Direct Debit: Abweichender Schuldner aus dem Mandat
    Gruß von jganz
  • User #36912
    User #36912
    Hallo jganz,
    ich habe momentan auch mit dem abweichenden Kontoinhaber zu tun.
    Hat sich das Problem mit dem Einspielen des Hinweises gelöst?
    Wie sind Ihre weiteren Erfahrungen?
    Danke!
    Viele Grüße
    Silke Wechsler
  • Plucinski
    Plucinski
    Hallo
    in dem Hinweis 1744432 - SEPA Direct Debit: Abweichender Schuldner aus dem Mandat
    ist eine PDF Datei angefügt.
    Ich habe schon von einigen gehört, dass Prozess danach auch klappte, nachdem man das Coding aus der PDF übernommen hat.
    Mit freundlichen Grüssen
    Jens Plucinski
    www.jensplucinski.de
    Beratender Betriebswirt SAP FI
  • User #36912
    User #36912
    Hallo Zusammen,
    also, beim Mandat haben wir nun ein Formular angelegt, auf dem ggf. der abweichende Kontoinhaber unterschreibt.
    Soweit so gut... aber was ist mit der Prenote?
    Muss die nicht an den Kontoinhaber gehen?
    d. h. müssen alle abweichenden Kontoinhaber als Debitoren angelegt werden?
    Viele Grüße
    S. Wechsler
  • User #36912
    User #36912
    Hallo Zusammen,
    noch eine technische Frage:
    Gibt es einen Hinweis, der den Kontoinhaber (Name) aus den Debitoren-Stammdaten ins Mandat überträgt?
    Ist dieser Übertrag in dem Baustein SEPA_MANDATE_GEN_ENHANCE SEPA enthalten?
    Wozu dient die ID zum abweichenden Kontoinhaber?
    RFSEPA_WA-SND_DIR_ID?
    Ich danke Euch für Eure Unterstützung!
    Viele Grüße
    S. Wechsler