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SEPA / Neues Mandat erforderlich bei Bankwechsel

Guten Tag.
Ich habe unterschiedliche Dinge gehört, ob aus rechtlicher Sicht, ein neue SEPA-Mandat vom Schuldner zu unterschreiben ist oder nicht, wenn sich seine Bankverbindung ändert.
SAP-seitig ist dies durch "Umhängen" des Mandates auf die neue Bankverbindung möglich. In diesem Fall auch schön ersichtlich als neue Version.
Das physische SEPA-Mandat weist allerdings noch die alte IBAN und BIC auf.
Ist dies aus rechtlicher Sicht ein Problem?

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10 Answers

  • Bojat_Dell
    Bojat_Dell
    Hallo,
    die Änderung der Bankverbindung des Zahlungspflichtigen führt zu einer Mandatsänderung und keinem neuen Mandat.
    D.h. die geänderten Daten (hier: Bankverbindung) werden mit der Lastschrift transportiert.
    Quelle: European Payments Counsil
    Viele Grüße
    Bojat_Dell
  • gast10
    gast10 (Author)
    Guten Tag Hr. Dell.
    Eine konkrete Quelle wäre hilfreich, vielen Dank
  • severino2
    severino2
    Hallo,
    es wird zwar kein neues Mandat benötigt, aber
    trotz allem muss auch die MandatsÄnderung schriftlich erfolgen,
    d.h. es wird auf jeden Fall eine Unterschrift vom Schuldner notwendig werden:
    (asu diesem Grund wird z.B. bei uns immer ein neues Mandat erforderlich)
    siehe Mitteilung von der Deutschen Bundesbank (https://www.sepadeutschland.de/faq)
    Die Vorgaben zur Form der Mandatserteilung, einschließlich etwaiger Änderungen des Mandats, ergeben sich aus den Regelungen der jeweiligen Inkassovereinbarung zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister. Grundsätzlich gilt, dass alle Mandatsangaben geändert werden können. Allerdings wird ein neues Mandat erforderlich, sollte sich die Identität des Zahlungsempfängers ändern. Eine Mandatsänderung bedarf der Schrift- bzw. Textform, d.h. ein Papier-Mandat kann nachträglich nicht auf rein elektronischem Wege geändert werden. Denn sonst kann der Zahlungsempfänger den Nachweis für ein gültiges Mandat nur schwer erbringen.
    Viele Grüße
    Severino

    Zuletzt bearbeitet am 22.10.13 17:45

  • GittiUlm
    GittiUlm
    Hallo,
    die Information der Deutschen Bundesbank decken sich mit denen in den EPC Rulebooks. Wichtig ist nur, dass wenn der Zahlungspflichtige seine Bankverbindung zu einer anderen Bank ändert, dass der erste Lastschrifteinzug mit dieser neuen Bankverbindung wieder mit dem Sequenztyp "FRST" beginnen muss.
    SAP hat dazu vor kurzen einen neuen Hinweis ausgeliefert, durch den jetzt geprüft wird, ob sich eine BIC und wenn diese nicht vorhanden ist die IBAN geändert hat. Ist diese der Fall wird der Sequenztyp automatisch auf "FRST" gesetzt.
    Mit diesem Hinweis kann auch die Besonderheit in Spanien gelöst werden. In Spanien müssen die migrierten Mandate beim der ersten Lastschrift mit "RCUR" beginnen. SAP beginnt aber im Standard mit "FIRST".
    Viele Grüße
    Gitti
  • Plucinski
    Plucinski
    Hallo
    können Sie uns bitte die Nummer des OSSHW sagen
    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüssen
    Jens Plucinski
    www.jensplucinski.de
    Beratender Betriebswirt SAP FI
  • GittiUlm
    GittiUlm
    Hallo,
    es ist der OSS Hinweis
    1874943 - SEPA - Mandate Debitoren: Erweiterung zur Bestimmung FRST /RCUR
    Viele Grüße
    Gitti
  • C.Schweitzer
    C.Schweitzer
    Hallo Zusammen,
    zu diesem Thema stellt sich mir konkret eine weitere Frage:
    Wir haben vergangene Woche das BLZ Verzeichnis mittels BAUP aktualisiert. Nun gibt es den Fall, dass sich bei einigen Bankenstammdaten der BIC Code verändert hat, die BLZ ist aber identisch geblieben.
    Bei unserem letzten Zahllauf kam es zu mehreren Rückläufern, da die BIC nicht stimmte.
    D.h. das vorhandene Mandat hatte trotz Aktualisierung der BNKA noch den alten BIC im Bauch. Sollte dieser dann nicht eigentlich in den bestehenden Mandaten angepasst, bzw. ein neues Mandat mit Version 0 erzeugt werden?
    Ich habe schon das OSS durchstöbert, bin aber hier leider nicht fündig geworden. Bzw. es gibt hier den Hinweis http://service.sap.com/sap/support/notes/1825960, welcher aber leider nur für FI-CA gilt unc nicht für das reine FI.
    Könnte mir hier jemand kurzfristig Infos zukommen lassen, wie wir dieses Problem schnellstmöglich lösen können?
    Vielen Dank einmal mehr für Eueren Support und Grüße
    Carsten
  • B.Bannach
    B.Bannach
    Das Problem kennen wir auch.
    Die BLZ hat eine BIC. Lasse ich eine IBAN generieren, erhalte ich eine andere BIC und in der IBAN ist auch eine andere BLZ enthalten.
    Beide BLZs sind allerdings aktiv.
    Wir haben unter DTAUS die "alte" BLZ drin gelassen und die Fälle bei denen ein anderer BIC vorgesehen ist, dann unter SEPA manuel in den Stammsätzen geändert. Bei uns war es lediglich die Unicredit Bank.
    VG
  • C.Schweitzer
    C.Schweitzer
    Hallo Herr Banach,
    nur reicht es uns leider nicht, hier manuell tätig werden zu müssen. Unsere Erfahrung besagt, dass nicht nur die Unicredit diese Gefahren birgt.
    Bislang haben wir diese Herausforderung bei einer hohen 5-stelligen Kundenzahl feststellen müssen. Dem Umfang nach bedarf es hier einer automatisierten Lösung.
    Es kann ja sogar u.U. sein, dass beide BIC-Codes gültig sind. Der "alte" ausserhalb von SEPA (für Auslandszahlungen ausserhalb des SEPA-Raums), der neue als erreichbarer "SEPA-BIC". Vorstellbar wäre hier, anhand des Zahlwegs eine Verprobung auf den BIC zu machen. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass dieses dynamisch von statten gehen könnte.
    Hat hier irgendjemand von Euch eine praktikable Lösung?
    Vielen Dank und Grüße
    Carsten Schweitzer
  • AS123
    AS123
    Hallo, Kollegen,
    der Fehler ist im Hinweis 1760851 beschrieben. Er tritt auf, wenn die IBAN im BV-Satz erzeugt wurde, im Mandat aber manuell erfasst oder geändert wurde. Bei der Erfassung der IBAN im Mandat wird der SWIFT automatisch aus der in der IBAN enthaltenen BLZ ermittelt. Die Änderung des BIC zur BLZ über FI02 oder mittels BAUP wirkt dann zwar auf die Daten im BV-Satz, aber nicht auf den BIC im Mandat, der ja auf anderem Weg ermittelt wurde.
    Was severino2 geschrieben hat, dass bei neuer BV auch immer ein neues Mandat angelegt wird (werden sollte), ist auf jeden Fall sinnvoll. Das bezieht sich aber auf die IBAN. Das Mandat hängt an der IBAN (und natürlich an der darin enthaltenen BLZ). Der BIC an sich ist nicht Bestandteil des Mandates und somit nicht mitteilungspflichtig. Deswegen wird ja bei BIC-Änderungen auch kein neues Mandat erstellt, sondern nur eine neue Version 0 des alten Mandates.
    Andreas