Hallo,
die Änderung der Bankverbindung des Zahlungspflichtigen führt zu einer Mandatsänderung und keinem neuen Mandat.
D.h. die geänderten Daten (hier: Bankverbindung) werden mit der Lastschrift transportiert.
Quelle: European Payments Counsil
Viele Grüße
Bojat_Dell
die Änderung der Bankverbindung des Zahlungspflichtigen führt zu einer Mandatsänderung und keinem neuen Mandat.
D.h. die geänderten Daten (hier: Bankverbindung) werden mit der Lastschrift transportiert.
Quelle: European Payments Counsil
Viele Grüße
Bojat_Dell