Hallo Zusammen
wir benutzen die neue Hauptbuchhaltung und deren Funktionen. Wir befinden uns auf EhP7 und möchten die Funktionalität der neuen Anlagenbuchhaltung nutzen (Business Function FIN_AA_PARALLEL_VAL).
Diese ist zwar Bestandteil von S/4HANA Finance was wir dieses Jahr/nächstes Jahr implementieren wollen - wir möchten die Funktionalität der neuen Anlagenbuchhaltung aber schon vorher nutzen.
Wir haben Buchungskreise mit abweichender Geschäftsjahresvariante im zusätzlichen Ledger N1. Hinweis 2220152 beschreibt wie bei dieser Konstellation die neue Anlagenbuchhaltung eingerichtet werden kann:
a) Anlegen zusätzliches nicht-führendes Ledger mit der Geschäftsjahresvariante wie dem führenden Ledger zugeordnet
b) Anlegen Ledgergruppe mit beiden nicht-führenden Ledgern und Kennzeichen des Ledgers aus a) als repäsentativ
c) Verwenden der Ledgergruppe im Customizing der neuen Anlagenbuchhaltung
Das habe ich so getan und die betroffenen Buchungskreise zu einem existierenden nicht-führenden Ledger zugewiesen. Im vergangenen Jahr konnte ich so in einer Sandbox die neue Anlagenbuchhaltung erfolgreich einstellen und testen.
In der Version 5 von Hinweis 2220152 wird folgender Satz neu aufgeführt:
"Hinweis für Bestandskunden:
Bestandskunden müssen dafür sorgen, dass in dem neuen repräsentativen Ledger L2 korrekte Werte vorhanden sind. Dazu ist eine Migration der Daten (mit Migrationsszenario 7) zwingend erforderlich. Mehr zur Migration und dem zwingend notwendigen SLO Migrationsservice erfahren Sie unter
www.service.sap.com/glmig."Folgende Frage: angesichts dessen, dass die Zuordnung der Buchungskreise zu einem zusätzlichem Ledger nur aus "technischen" Gründen erfolgt und die Daten in dem zusätzlichen Ledger nie ausgewertet werden ist der Inhalt dieses Ledgers komplett irrelevant und auch ein inkonsistentes Ledger hinnehmbar. Wichtig ist nur, dass wir keine unerwünschten Nebenwirkungen erzeugen.
Ist es aus wirklich zwingend erforderlich eine Migration (Migrationsszenario 7) durchzuführen? Was würde passieren, wenn wir das nicht tun?
So wie ich das sehe würde das bedeuten:
- kein Go-Live der neuen Anlagenbuchhaltung im laufenden GJ, da eine Migration (Szenario 7) nur zum Beginn des neuen Geschäftsjahres erfolgen kann
- zusätzliches zur Einführung der neuen Anlagenbuchhaltung vorgeschaltetes Migrationsprojekt (Szenario 7)
- selbst wenn die neue Anlagenbuchhaltung nicht wie geplant eingeführt wird, ist ein Migrationsprojekt für das führende Ledger unabdingbar. Unser Geschäftsjahr endet zum 30.6. Wenn wir zu diesem Zeitpunkt kein Migrationsprojekt durchführen, können wir im neuen Geschäftsjahr nicht auf S/4HANA umsteigen...
Also... das wäre ziemlich bescheiden, um es mal moderat zu sagen...
Danke!
Exberliner
Zuletzt bearbeitet am 12.01.16 11:53