Hallo Exberliner,
ich denke, das hängt ein bisschen davon ab, ob die Holding auch im aktiven Geschäft und mit Verrechnungen an die Teilkonzerne unterwegs ist oder eben nicht.
Bei einer reinen Verwaltungsholding, die nur zur Abbildung der Beteiligungen genutzt wird kann es sinnvoll sein, diese in einem eigenen Kostenrechnungskreis zu führen, um das laufende operative Geschäft nicht zu beeinträchtigen.
Hat ggf. ein paar Einschränkungen bei der internen Verrechnung (Stichwort RRICB / buchungskreisübergreifende Verrechnung) zur Folge, aber das muss dann gegen die möglichen Risiken einer Beeinträchtigung des laufenden Geschäfts durch offene CO-Perioden abgewogen werden.
Gruß
Klaus
ich denke, das hängt ein bisschen davon ab, ob die Holding auch im aktiven Geschäft und mit Verrechnungen an die Teilkonzerne unterwegs ist oder eben nicht.
Bei einer reinen Verwaltungsholding, die nur zur Abbildung der Beteiligungen genutzt wird kann es sinnvoll sein, diese in einem eigenen Kostenrechnungskreis zu führen, um das laufende operative Geschäft nicht zu beeinträchtigen.
Hat ggf. ein paar Einschränkungen bei der internen Verrechnung (Stichwort RRICB / buchungskreisübergreifende Verrechnung) zur Folge, aber das muss dann gegen die möglichen Risiken einer Beeinträchtigung des laufenden Geschäfts durch offene CO-Perioden abgewogen werden.
Gruß
Klaus