Hallo Gerhard,
Kundenaufträge selbst sind keine Kontierungsobjekte, daher hat das tatsächlich keine Auswirkung. Wenn, dann musst Du die Kundenauftragsposition(en) auf das PSP-Element kontieren.
Bei einer Zuordnung der Kundenauftragsposition aufs PSP-Element ist die Frage, ob die Kundenauftragsposition kosten- und erlösführend ist oder nicht. Ist sie es nicht, so sollten die Kosten auf das PSP-Element durchgereicht werden. Ist sie es, so musst Du die Kundenauftragsposition an das PSP-Element abrechnen.
Gruß, Martin
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Martin Munzel
SAP-Berater, -Trainer, Autor http://www.martin-munzel.com
Kundenaufträge selbst sind keine Kontierungsobjekte, daher hat das tatsächlich keine Auswirkung. Wenn, dann musst Du die Kundenauftragsposition(en) auf das PSP-Element kontieren.
Bei einer Zuordnung der Kundenauftragsposition aufs PSP-Element ist die Frage, ob die Kundenauftragsposition kosten- und erlösführend ist oder nicht. Ist sie es nicht, so sollten die Kosten auf das PSP-Element durchgereicht werden. Ist sie es, so musst Du die Kundenauftragsposition an das PSP-Element abrechnen.
Gruß, Martin
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Martin Munzel
SAP-Berater, -Trainer, Autor http://www.martin-munzel.com