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Neutraler Aufwand

Hallo,
eine grundsätzliche Verständnisfrage. Neutraler Aufwand (Betriebsfremd, periodenfremd, außerordentlicher, sonstiger Aufwand) wird meinem Verständnis nach nur in FI gebucht. Das bedeutet dann, daß Konten für neutralen Aufwand nicht als Kostenart angelegt sind in SAP, richtig ?
Bei uns ist es so, daß alle Konten als Kostenart angelegt sind, das ist aber nicht typisch, wenn ich das richtig verstehe. Welche Konten werden denn typischerweise nicht als Kostenart angelegt ?
Danke & Grüße
Exberliner

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5 Answers

  • sap_forsthuber
    sap_forsthuber
    Hallo exberliner,
    Eine Kostenart klassifiziert den betriebszweckbezogenen bewerteten Verbrauch von Produktionsfaktoren. Einer Kostenart entspricht eine kostenrelevante Kontenplanposition. Es gibt jedoch Erfolgskonten, auf die das nicht zutrifft. So sind alle Aufwendungen auszusondern, denen das Merkmal "Leistungsbezogenheit" fehlt. D.h. Kostenart sind nur die Aufwendungen, die leistungsbezogenen Werteverzehr darstellen. Beispielsweise sind alle Aufwendungen bzw. Erträge, die in keinem Zusammenhang mit dem Betriebsziel stehen nicht als Kostenart anzulegen. Dies gilt auch fü außerordentliche Aufwendungen und Erträge; diese werden zwar durch Vorfälle verursacht, die in einem Zusammenhang mit dem Betriebsziel stehen, eine unmittelbar zeitliche oder sachliche Beziehung zur Leistungserstellung besteht wegen Zufääligkeiten hinsichtlich Ereigniseintritts und Höhe jdeoch nicht.
    Soweit meine Erläuterung. Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen. Gruß aus Bochum
    Heinz
  • exberliner
    exberliner (Author)
    Hallo Heinz,
    danke für Deine ausführliche Antwort. Ich entnehme dem, daß es nicht der Regelfall sein sollte, daß Unternehmen die SAP nutzen alle GuV-Konten als Kostenart anlegen. Im Normallfall werden lediglich die betriebsbezogenen Konten als Kostenart angelegt. Wobei - letztlich ist alles doch immer Betriebsbezogen. Gäbe es den Betrieb nicht, würde das Unternehmen auch nicht spenden, einen Diebstahl oder Unfall erleiden etc. Gibt es für einen Normalmenschen eine eingängige Erklärung, was betriebs- bzw. leistungsbezogen bedeutet ? Nehmen wir an, wir haben ein Unternehmen das Stifte herstellt und verkauft. Z.B. das Gehalt für die Mitarbeiter in der Verwaltung (z.B. IT ;-)) wird auf Kostenstelle gebucht, ebenso alle Verwaltungsgebäude. Die Gemeinkosten werden später auf die Kostenträger, die Betriebsergebnisrechnung und Ergebnisrechnung umgelegt. Nach Deiner Definition wäre das betriebs-/leistungsbezogen.
    Ich habe in Deine Antwort meine Fragen eingefügt:
    Eine Kostenart klassifiziert den betriebszweckbezogenen bewerteten Verbrauch von Produktionsfaktoren. Also auch alle Primärkosten wie Lohn/Gehalt, Eingangsrechnungen auf KOstenstelle kontiert etc. ? Einer primären (sekundär Kostenarten nicht) Kostenart entspricht eine kostenrelevante Kontenplanposition. Es gibt jedoch Erfolgskonten, auf die das nicht zutrifft. So sind alle Aufwendungen auszusondern, denen das Merkmal "Leistungsbezogenheit" fehlt. D.h. Kostenart sind nur die Aufwendungen, die leistungsbezogenen Werteverzehr darstellen. Beispielsweise sind alle Aufwendungen bzw. Erträge, die in keinem Zusammenhang mit dem Betriebsziel stehen nicht als Kostenart anzulegen. Dies gilt auch fü außerordentliche Aufwendungen und Erträge; diese werden zwar durch Vorfälle verursacht, die in einem Zusammenhang mit dem Betriebsziel stehen, eine unmittelbar zeitliche oder sachliche Beziehung zur Leistungserstellung besteht wegen Zufääligkeiten hinsichtlich Ereigniseintritts und Höhe jdeoch nicht
    Vielen Dank und Grüße
  • Christian.Ettenauer
    Christian.Ettenauer
    Hi Exberliner,
    also ich versuche mal zu erklären was betriebszweckbezogen oder leistungsbezogen bedeutet.
    .
    Jeder Betrieb jedes Unternehmen wird ja normalerweise gegründet um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu erzeugen.
    betriebszweck oder leistungsbezogene Kosten sind also z.B. Lohnkosten in der Produktion oder der Materialeinsatz in der Produktion. --> die Kosten (z.B.Lohnkosten der MA im Produktionsbereich) fallen direkt durch den Produktionsprozess an und stehen somit direkt mit der Leistung des Unternehmens in Verbindung.
    Finanzerträge ode Finanzaufwände fallen bei einem Produktionsunternehmen aber nicht in die Kategorie der betriebszweck oder leistungsbezogenen Kosten.
    Ich hoffe das hilft ein bisschen weiter und ist für alle die es gerne genauer und sauberer erklärt hätten nicht zu wage ;-)
    KATTE UTE - UTTE KATSUNA
  • sap_forsthuber
    sap_forsthuber
    Hallo exberliner,
    wie du erwähnt hast, ist es nicht üblich alle GuV-Konten gleichzeitig im CO als Kostenart anzulegen. So habe ich z.B. noch nicht gesehen, dass Unternehmen Konten des neutralen Aufwands als Kostenart angelegt haben. Ich habe in der Literatur eine "gute" Erläuterung der Problematik gefunden:
    Ordentliche (gewöhnliche, wiederkehrende) betriebliche Aufwendungen und Erträge:
    Betriebliche Aufwendungen und Erträge stehen im Zusammenhang mit dem eigentlichen Betriebszweck, d.h. mit jenen Tätigkeiten, welche die Unternehmung normalerweise ausübt. Beim betrieblichen Aufwand spricht man in der Theorie auch wegen seiner Ausrichtung auf den Betriebszweck (d.h. die Leistungserstellung- und verwertung) vom Zweckaufwand. Auch unregelmässige, aber immer wieder vorkommende und damit planbare Erfolge sind ordentlich.
    Betriebsfremde Aufwendungen und Erträge:
    Diese entstehen aus nicht betriebstypischen Tätigkeiten oder Vermögenswerten, welche nicht der marktmässigen Leistungserstellung dienen, z.B. aus nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften und Beteiligungen (wenn z.B. eine Maschinenfabrik an einem Hotel beteiligt ist) oder in der entsprechenden Branche unübliche Tätigkeiten (einem Architekturbüro ist eine Abteilung Liegenschaftsvermittlung und -verwaltung angeschlossen).
    (aus: Der Jahresabschluss, Prof. Dr. Max Boemle, Verlag SKV)
    Oder ein Beispiel aus der theoretischen Kaufmannsgehilfenprüfung: (habe ich von einem unserer Azubis)
    Ein Industriebetrieb hat Zinserträge von 15.000€. Es handelt sich hierbei um einen einnahmewirksamen Wertzuwachs (demnach eindeutige Zuordnung zu Erträgen). Der Leistungsumfang eines Industriebetriebes erstreckt sich jedoch nicht auf die Gewährung von Krediten, d.h. der Zinsertrag ist zwar Ertrag, jedoch keine Leistung (also neutraler Ertrag).
    Dito:
    Die in der Finanzbuchhaltung als Werteverzehr ausgewiesenen Grössen können nicht ohne weiteres in die Kostenrechnung übernommen werden, da die Elemente des Werteverzehrs (Wertezuwachses) in beiden Rechnungssystemen verschieden sind:
    FI: Aufwendungen vs. Erträge
    CO: Kosten vs. Leistungen
    Ich hoffe, Dir damit weiterhelfen zu können.
    Grüße aus Bochum
    Heinz

    Zuletzt bearbeitet am 24.11.11 13:32

  • exberliner
    exberliner (Author)
    Hallo Heinz, hallo Christian,
    vielen Dank !!