Hallo exberliner,
Eine Kostenart klassifiziert den betriebszweckbezogenen bewerteten Verbrauch von Produktionsfaktoren. Einer Kostenart entspricht eine kostenrelevante Kontenplanposition. Es gibt jedoch Erfolgskonten, auf die das nicht zutrifft. So sind alle Aufwendungen auszusondern, denen das Merkmal "Leistungsbezogenheit" fehlt. D.h. Kostenart sind nur die Aufwendungen, die leistungsbezogenen Werteverzehr darstellen. Beispielsweise sind alle Aufwendungen bzw. Erträge, die in keinem Zusammenhang mit dem Betriebsziel stehen nicht als Kostenart anzulegen. Dies gilt auch fü außerordentliche Aufwendungen und Erträge; diese werden zwar durch Vorfälle verursacht, die in einem Zusammenhang mit dem Betriebsziel stehen, eine unmittelbar zeitliche oder sachliche Beziehung zur Leistungserstellung besteht wegen Zufääligkeiten hinsichtlich Ereigniseintritts und Höhe jdeoch nicht.
Soweit meine Erläuterung. Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen. Gruß aus Bochum
Heinz
Eine Kostenart klassifiziert den betriebszweckbezogenen bewerteten Verbrauch von Produktionsfaktoren. Einer Kostenart entspricht eine kostenrelevante Kontenplanposition. Es gibt jedoch Erfolgskonten, auf die das nicht zutrifft. So sind alle Aufwendungen auszusondern, denen das Merkmal "Leistungsbezogenheit" fehlt. D.h. Kostenart sind nur die Aufwendungen, die leistungsbezogenen Werteverzehr darstellen. Beispielsweise sind alle Aufwendungen bzw. Erträge, die in keinem Zusammenhang mit dem Betriebsziel stehen nicht als Kostenart anzulegen. Dies gilt auch fü außerordentliche Aufwendungen und Erträge; diese werden zwar durch Vorfälle verursacht, die in einem Zusammenhang mit dem Betriebsziel stehen, eine unmittelbar zeitliche oder sachliche Beziehung zur Leistungserstellung besteht wegen Zufääligkeiten hinsichtlich Ereigniseintritts und Höhe jdeoch nicht.
Soweit meine Erläuterung. Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen. Gruß aus Bochum
Heinz