Hallo,
können Sie genau lokalisieren in welchem Jahr die Differenz entstanden ist?
Das ist erstmal der erste Schritt.
Dann sollten Sie herausfinden, warum diese Differenz entstanden ist.
Eigentlich gibt es einen Abstimmreport,
ich habe es gerade nicht parat, aber es sollte Transaktion ABST2 sein, die einem das zeigen sollte.
Zu buchende Werte von vorherigen Geschäftsjahren sind außerordentlich und müssen entweder
als außerordentlicher Aufwand oder Ertrag gebucht werden.
Das sieht aber der WP und das Finanzamt nicht sehr gerne
(An alle Bilanzbuchhalter: Bitte korrigiert mich, wenn ich das falsch wiedergegeben habe!)
Unterjährige Fehler sollten Sie eigentlich noch mit der Bestandsbuchung oder mit dem Abschreibungslauf korrigiert bekommen.
Es sei denn Sie haben fehlerhafte Bewegungsarten, aber auch dann baut man sich eine Stornobewegungsart auf Basis der Einbuchungsbewegungsart und bucht das Storno. Im Anschluß bucht man das neu ein.
Über einen Wiederholungslauf der Abschreibung und/oder Bestandsbuchung sollte das dann korrigiert werden.
Ist ein wenig friemelig, aber hilft.
Wichtig ist, das dies kein technischer Vorgang ist, sondern sollte von der Buchhaltung abgesegnet sein
(siehe oben bezüglich WP und StP) oder sogar direkt von der Buchhaltung gebucht gerade wenn es eine außerordentliche Buchung ist.
Viele Grüße
BN-C
können Sie genau lokalisieren in welchem Jahr die Differenz entstanden ist?
Das ist erstmal der erste Schritt.
Dann sollten Sie herausfinden, warum diese Differenz entstanden ist.
Eigentlich gibt es einen Abstimmreport,
ich habe es gerade nicht parat, aber es sollte Transaktion ABST2 sein, die einem das zeigen sollte.
Zu buchende Werte von vorherigen Geschäftsjahren sind außerordentlich und müssen entweder
als außerordentlicher Aufwand oder Ertrag gebucht werden.
Das sieht aber der WP und das Finanzamt nicht sehr gerne

(An alle Bilanzbuchhalter: Bitte korrigiert mich, wenn ich das falsch wiedergegeben habe!)
Unterjährige Fehler sollten Sie eigentlich noch mit der Bestandsbuchung oder mit dem Abschreibungslauf korrigiert bekommen.
Es sei denn Sie haben fehlerhafte Bewegungsarten, aber auch dann baut man sich eine Stornobewegungsart auf Basis der Einbuchungsbewegungsart und bucht das Storno. Im Anschluß bucht man das neu ein.
Über einen Wiederholungslauf der Abschreibung und/oder Bestandsbuchung sollte das dann korrigiert werden.
Ist ein wenig friemelig, aber hilft.
Wichtig ist, das dies kein technischer Vorgang ist, sondern sollte von der Buchhaltung abgesegnet sein
(siehe oben bezüglich WP und StP) oder sogar direkt von der Buchhaltung gebucht gerade wenn es eine außerordentliche Buchung ist.
Viele Grüße
BN-C
Zuletzt bearbeitet am 28.05.13 16:23