Reply: 5

*gelöst* Anlagenkorrektur

Moinsen,
wir haben im 2018 im Dezember mehrere Anlagen aktiviert und auch für Dezember noch den vollen Monat AfA gebucht. Im 2019 sind die Perioden 01 - 08 bereits abgeschrieben.
Nun erreicht uns - aus welchem Grund auch immer - eine Gutschrift in VOLLER HÖHE des Rechnungsbetrages.
Jetzt also: die AfA 2018 zurückbuchen (aber wie? Das FI GJ 2018 und auch die FI-AA 2018 sind "dicht"!). Also Zuschreibung? Aber wie? Mit welcher Bewegungsart? Kann ich die so ohne Weiteres in 2019 packen?
Die AfA 2019 sollte sich mit der AS02 (AfA Beginn-Datum auf einen Zeitpunkt in der Zukunft setzen) und danach AFAR korrigieren lassen, oder? Also ist der Knackpunkt die AfA 2018...
Hat jemand eine schlaue Idee?
Viele Grüße,
der Prof.

Zuletzt bearbeitet am 19.11.19 14:48

You must be logged in to post a reply.

Login now

5 Answers

  • deab0224
    deab0224
    Hallo,
    wenn der Wirtschaftsprüfer das Jahr 2018 bereits abgenommen hat, würde ich erst einmal versuchen, das Ganze in 2019 zu buchen und auf jeden Fall vermeiden 2018 nochmal zu öffnen.
    Ist das ein Bagatellbetrag?
    Mit freundlichen Grüßen
    deab0224
  • User #16878
    User #16878
    Vorgehensweise
    1. Bestimmen Sie, ob die betroffene Anlage im laufenden Geschäftsjahr oder in einem vergangenen Geschäftsjahr zuging (Anzeigen Anlagenwerte) .
    2.Korrigieren Sie bei Gutschriften auf Altbestand die im abgeschlossenen Geschäftsjahr zu hoch vorgenommene Abschreibung durch eine Zuschreibung (vgl. Zuschreibungen buchen ).
    3.Bestimmen Sie den Kreditor und die Anlage, auf die sich die Gutschrift bezieht.
    4.Wählen Sie die Transaktion Anfang des NavigationspfadsBuchungen Nächster Navigationsschritt Zugang Nächster Navigationsschritt Kauf Nächster Navigationsschritt Gegen Kreditor.Ende des Navigationspfads
    5.Buchen Sie die Gutschrift (Kreditor an Anlage):
    •Bei Gutschriften auf Zugänge des laufenden Geschäftsjahres müssen Sie die Habenposition auf Anlagenseite mit dem Buchungschlüssel 75 und der Bewegungsart 105 buchen.
    •Bei Gutschriften auf Altbestand müssen Sie hierfür den Buchungsschlüssel 75 und die Bewegungsart 160 verwenden.
    Die Sollbuchung auf Kreditorseite müssen Sie in beiden Fällen mit dem Buchungsschlüssel 21 buchen. Eine Bewegungsart brauchen Sie hier nicht einzugeben.
    Viele Grüße
    beroe
  • Professor031
    Professor031 (Author)
    Hallo zusammen,
    so - wir haben's.
    Die AfA aus 2018 korrigieren wir jetzt über die Transaktion "ABZU" in 2019. Die bucht einen sonstigen Erlös, damit können wir leben. Anschließend wird der AfA Beginn auf ein Datum in der Zukunft gesetzt und "Werte neu rechnen" ausgeführt. Der nächste reguläre AfA Lauf sollte die bisherigen Buchungen dann korrigieren und die Anlagen haben wieder den ursprünglichen AK/HK Wert.
    Viele Grüße,
    der Prof.

    Zuletzt bearbeitet am 11.10.19 07:37

  • User #16878
    User #16878
    ... was ja verkehrt ist, weil ihr eine Gutschrift erhalten habt...
    Warum bucht ihr keine Gutschrift?
    Viele Grüße
    beroe
  • Professor031
    Professor031 (Author)
    beroe:
    ... was ja verkehrt ist, weil ihr eine Gutschrift erhalten habt...
    Warum bucht ihr keine Gutschrift?
    Viele Grüße
    beroe

    Die Gutschrift haben wir ja gebucht. Aber da die Anlage bereits abgeschrieben wurde, mussten wir das erstmal wieder rückgängig machen. Wie ich eingangs schrieb, ist das der Knackpunkt, da das GJ 2018 bereits testiert ist...
    Egal. Wir haben es nun wie oben beschrieben gelöst. Alles gut.
    Viele Grüße,
    der Prof.