Hallo Eisbaer,
bin etwas verwundert dass nur bestimmte Anlagen einen zusätzlichen Bewertungsbereich besitzen. So lässt sich niemals der Wert des Anlagevermögen für solche Bewertungsbereich darstellen. Was diese Einrichtung der SAP- Anlagebuchaltung für solche Bewertungsbereiche eigentlich sinnlos macht.
Trotzdem, in jedem Bewertungsbereich können Abschreibungsparameter geändert werden. Jedoch nur im Rahmen der jeweils gesetzlichen (EStG, HGB, IFRS, US-GAAP, ...) Vorschriften. Ich hoffe Sie oder Ihre Anwender sind bewusst dass es, vor allem in Bereich Steuerrecht, dabei um viel Geld gehen kann.
mfg
D. Schlagenhauf
bin etwas verwundert dass nur bestimmte Anlagen einen zusätzlichen Bewertungsbereich besitzen. So lässt sich niemals der Wert des Anlagevermögen für solche Bewertungsbereich darstellen. Was diese Einrichtung der SAP- Anlagebuchaltung für solche Bewertungsbereiche eigentlich sinnlos macht.
Trotzdem, in jedem Bewertungsbereich können Abschreibungsparameter geändert werden. Jedoch nur im Rahmen der jeweils gesetzlichen (EStG, HGB, IFRS, US-GAAP, ...) Vorschriften. Ich hoffe Sie oder Ihre Anwender sind bewusst dass es, vor allem in Bereich Steuerrecht, dabei um viel Geld gehen kann.
mfg
D. Schlagenhauf