Hallo,
ich glaube, bin aber nicht sicher, dass dies auf Ebene des Abschreibungsschlüssels nicht möglich ist.
Bei uns werden Anlagen im System gehalten, bis diese deaktiviert wurden, sind also auch vorhanden, wenn Nutzungsdauer abgelaufen ist und der Buchwert 0€ beträgt.
Vielleicht hilft das hier auch weiter:
Zitat von http://help.sap.com/erp2005_ehp_06/helpd...fac/content.htm
"Erinnerungswert
Neben dem anlagenspezifischen Erinnerungs-/Anhaltewert ist es außerdem möglich, für bestimmte Bewertungszwecke in einem Bewertungsbereich einen pauschalen Erinnerungswert anzugeben. Wählen Sie hierzu im IMG der Anlagenbuchhaltung ® Bewertung allgemein ® Betragsangaben (Buchungskreis/Bewertungsbereich) ® Erinnerungswert festlegen. Dieser Erinnerungswert gilt in diesem Bewertungsbereich dann für alle Anlagen. Über ein Kennzeichen im Anlagenklassenstammsatz können jedoch bestimmte Anlagenklassen (z.B. Geringwertige Wirtschaftsgüter/GWG) davon ausgenommen werden.
Das System berücksichtigt den Erinnerungswert, in dem es die geplante Jahres-AfA des Zugangsjahres um den Erinnerungswert reduziert.
Es ist normalerweise nicht notwendig, einen Erinnerungswert zu führen, da die Anlagenbuchhaltung immer die Bruttowerte, d. h. Anschaffungswert und Wertberichtigungen, und nicht nur den Restbuchwert betrachtet. Somit ist sichergestellt, dass bei allen gesetzlich notwendigen Bereichen auch vollständig abgeschriebene Anlagen mit Buchwert Null ausgewiesen werden."
Gruß
ich glaube, bin aber nicht sicher, dass dies auf Ebene des Abschreibungsschlüssels nicht möglich ist.
Bei uns werden Anlagen im System gehalten, bis diese deaktiviert wurden, sind also auch vorhanden, wenn Nutzungsdauer abgelaufen ist und der Buchwert 0€ beträgt.
Vielleicht hilft das hier auch weiter:
Zitat von http://help.sap.com/erp2005_ehp_06/helpd...fac/content.htm
"Erinnerungswert
Neben dem anlagenspezifischen Erinnerungs-/Anhaltewert ist es außerdem möglich, für bestimmte Bewertungszwecke in einem Bewertungsbereich einen pauschalen Erinnerungswert anzugeben. Wählen Sie hierzu im IMG der Anlagenbuchhaltung ® Bewertung allgemein ® Betragsangaben (Buchungskreis/Bewertungsbereich) ® Erinnerungswert festlegen. Dieser Erinnerungswert gilt in diesem Bewertungsbereich dann für alle Anlagen. Über ein Kennzeichen im Anlagenklassenstammsatz können jedoch bestimmte Anlagenklassen (z.B. Geringwertige Wirtschaftsgüter/GWG) davon ausgenommen werden.
Das System berücksichtigt den Erinnerungswert, in dem es die geplante Jahres-AfA des Zugangsjahres um den Erinnerungswert reduziert.
Es ist normalerweise nicht notwendig, einen Erinnerungswert zu führen, da die Anlagenbuchhaltung immer die Bruttowerte, d. h. Anschaffungswert und Wertberichtigungen, und nicht nur den Restbuchwert betrachtet. Somit ist sichergestellt, dass bei allen gesetzlich notwendigen Bereichen auch vollständig abgeschriebene Anlagen mit Buchwert Null ausgewiesen werden."
Gruß