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Auflösung Sonderposten auf unterschiedliche Sachkonten

Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt:
Es wurde für Anlagenkäufe aus 2019 ein Zuschuss beantragt, der 2020 genehmigt und ausgezahlt wird. Die Abbildung erfolgt in der Anlagenbuchhaltung über einen passiven Bewertungsbereich.
Für das Jahr 2019 wurde im Handelsrecht bereits anteilige AfA gebucht.
Der Zuschuss wird ebenfalls ab dem AfA-Beginndatum ertragswirksam aufgelöst. Dabei soll der das Jahr 2019 betreffende Anteil auf ein von der Kontenfindung abweichendes Sachkonto gebucht werden.
Beispiel: Anlage 1000 EUR, linear über 10 Jahre, Anschaffung am 1.7.
2019 AHK 1000 AfA 50 SoPo 0
2020 AfA 100 SoPo 150 --> hier sollen 50 (automatisch) auf ein abweichendes Konto gebucht werden
2021 AfA 100 SoPo 100
Ist das möglich? Und wenn ja, wie?
Mit freundlichen Grüßen
deab0224

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7 Answers

  • inventar
    inventar
    Hallo deab0224,
    wenn ich Ihr Problem richtig verstehe wurde der Zuschuss für die Ablagegüter im Folgejahr gewährt. Der Zeitpunkt der Zahlung spielt hierbei keine Rolle.
    Damit haben SoPo-Erträge die Vorjahre (in Ihrem Beispiel nur das Jahr 2019) betreffen grundsätzlich nichts mehr mit der Anlagebuchhaltung zu tun. Auf das Anlagegut kann nur noch der zukünftig aufzulösende Zuschussanteil als SoPo-Einstellung übertragen werden, maximal der handelsrechtliche Restbuchwert zu Geschäftsjahresbeging der Gewährung. Dies sollte in Ihrer SAP-AnBu eigentlich abgeprüft bzw. abgefangen werden. Ansonsten ist in Ihrer AnBu-Einrichtung was Oberfaul!
    In Ihrem Beispiel sollten also in Jahr 2020 maximal nur noch 950 € SoPo-Einstellungen (der Restbuchwert zu Beginn) gebucht werden können. Diese 950 € lösen sich dann über die Restnutzdauer von 9 Jahre 6 Monate ertragswirksam auf. Ergibt also in Jahr 2020 wieder die angestrebten 100 € SoPo-Ertrag.
    Die SoPo-Erträge der Vorjahre, in Ihrem Beispiel die 50 €, sind außerhalb der AnBu bzw. nur in der FiBu im Geschäftsjahr 2020 zu buchen. So müssten Sie auch verfahren wenn die geförderte Anlage zum Zeitpunkt der Gewährung bereits abgeschrieben ist (Restbuchwert zu Beginn = 0) oder schon ausgeschieden ist. Ich empfehle die manuellen FiBu-Zuschussbuchungen (Einstellung 50 € und Auflösung -50 € in 2020) komplett auf separaten, von denen der AnBu-Kontenfindung getrennten, Konten darzustellen.
    An der Kontenfindung der AnBu ist also nichts zu machen!
    Und noch ein Hinweis. Zur Darstellung der kompletten Förderung der Anlage kann und sollte in der AnBu, speziell bei Anlagegütern die bereits voll abgeschrieben sind, die nachträgliche SoPo-Einstellung in die "ursprüngliche Förderung" (1000 €) und in "davon in Vorjahren aufgelöste" (-50 €) Beträge gesplittet werden. Obwohl dies bei abgeschrieben Anlagen zum "Nullsummenspiel" wird, ist dies m.E. dringend geboten wenn z.B. Rückzahlungsverpflichtungen oder ähnliches mit der Zuschussgewährung verbunden sind. Umgekehrt wäre übrigens zu verfahren wenn in Folgejahren Zuschüsse ganz oder teilweise zurückgezahlt werden müssen. Aber jetzt wird es wirklich komplex.
    Mit freundlichen Grüßen
    D. Schlagenhauf
  • deab0224
    deab0224 (Author)
    Hallo,
    danke für die Erläuterung. Irgendwie ist die bisher bei mir nicht angekommen. DA war wohl die Benachrichtigungsfunktion nicht richtig eingechaltet bei mir.
    Soweit verstanden. Aber dem Kunden wird das nicht passen. Ich muss mir jetzt was ausdenken, was gemacht werden kann,
    Mit freundlichen Grüßen
    deab0224
  • inventar
    inventar
    Hallo deab0224,
    vielen Dank für Ihre Nachricht.
    Die Bemerkung "dem Kunden wird das nicht passen" lässt vermuten dass es sich bei dem Kunden um eine Kommune evtl. um ein Krankenhaus handelt. Gerade Institutionen aus dem öffentlichen Umfeld haben gewaltige Verständnisprobleme mit der Buchungen von Investitionszuschüssen. Erst recht wenn diese zurückgezahlt werden müssen.
    Trifft meine Vermutung zu?
    Gruß
    D. Schlagenhauf
  • deab0224
    deab0224 (Author)
    Hallo Herr Schlangenhauf
    SIe haben Recht. Es handelt sich zumindest um ein Unternehmen, das einer Kommune nahesteht.
    Ich habe gestern das Thema mit dem Kunden nochmals besprochen und wir sind jetzt zu dem Beschluss gekommen, dass die Förderung künftig im Jahr der Anschaffung gebucht wird, auch wenn der Geldmittelzufluss erst im Folgejahr ist.
    Wenn einige der beantragten WG nicht bezuschusst werden sollten, werden wir die SoPo im Jahr der Zahlung komplett auflösen. Genaueres erarbeite ich jetzt mit dem Kunden.
    Für den Sonderfall der Altdatenübernahme werden wird nur SoPo in Höhe des Anfangsbestandes 2020 übernehmen und den verbleibenden Rest zum Zahlbetrag erfolgswirksam als FI-Buchung verbuchen.
    Mit freundlichen Grüßen
    deab0224
  • inventar
    inventar
    Hallo deab0224,
    vielen Dank für Ihre Antwort.
    Mir scheint bei Ihnen und Ihrem Kunden ist das Fachwissen zur SoPo-Darstellung noch ausbaufähig.
    Die Buchung der Fördermittel hat mit den Zuschussbescheid, also normal lange von der Anschaffung der Anlagengüter zu erfolgen. Warum ist dies nicht erfolgt? Damit tritt das Problem "Zuschuss in Folgejahren" i.d.R. erst gar nicht auf. Die Zuschüsse erst mit dem Geldeingang zu buchen ist völlig abwegig.
    Aber auch bei der Altdatenübernahme liegen Sie voll daneben. Hier müssen die Zuschüsse und deren Auflösungen in ihren ursprünglichen Höhen übernommen werden. Auch bei Anlagen mit Restbuchwert = 0,00!
    Vielleicht übermitteln Sie mir Ihre Kontaktdaten an info@inventar, gemeinsam können wir hoffentlich schlimmeres verhindern.
    Gruß
    D. Schlagenhauf
  • inventar
    inventar
    Hallo deab0224,
    kleiner Nachtrag, Ihre Kontaktdaten bitte an info@inventar.de.
    Das "schlimmere" möchte ich hier im Forum nicht näher erläutern, es dürfte jedoch für Sie und vor allem für Ihren Kunden sehr wichtig sein.
    Gruß
    D. Schlagenhauf
  • deab0224
    deab0224 (Author)
    Hallo Herr Schlagenhauf,
    gerne nehme ich Ihr Angebot an und sende Ihnen meine Kontaktdaten.
    Ich habe 2003 - 2005 die Sonderposten in aller Breite und Schönheit bei der einer größeren Kommune in Deutschland eingerichtet, die damals von der Kameralistik auf die Doppik umgestellt hat. Es ist also Wissen aus dieser Zeit noch vorhanden.
    Was den Prozess bei diesem Kunden angeht: Am Ende eines Quartals wird eine Liste mit den Anlagen erstellt, die in diesem Quartal angeschafft wurden und für die der Kunde einen Zuschuss haben möchte. Dabei ist davon auszugehen, dass es für alle diese WG ein 100% Förderung gibt. Der Zuschussbescheid liegt also zeitlich immer nach der Anschaffung.
    Der Betrieb, bzw. das Geschäft, das bezuschusst wird, ist ziemlich neu. Die Förderung wurde erstmals im Jahr 2019 beantragt. Hier suche ich aktuell noch eine Lösung, sei es eine Übernahme des Zuschussen in Höhe der RBW oder eine Übernahme mit dem vollen Betrag und einer a.o. Auflösung des Vorjahresanteils.
    Mit freundlichen Grüßen
    deab0224