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Werterhöhung als WB buchen

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Kunde bildet seine Finanzanlagen über das normale Anlagevermögen (kein Treasury o.ä.) ab. Das ist für mich Neuland. Eine der Anlagenklassen umfasst Beteiligungen an anderen Unternehmen. Auf einer solchen Anlage möchte der Kunde nun eine erfolgsneutrale Wertberichtigung erfassen, und zwar wahlweise nach unten oder nach oben. Diese Wertberichtigung soll dann auch als solche ausgewiesen werden, also insbesondere nicht als AHK.
Meine Frage wäre nun, ob und ggf. wie ich eine solche Werterhöhung über den ursprünglichen AHK-Wert hinaus im Anlagevermögen als Wertberichtigung abbilden kann?
Viele Grüße
beroe

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4 Answers

  • inventar
    inventar
    Hallo beroe,
    das mit "erfolgsneutrale Wertberichtigung" und "über den ursprünglichen AHK-Wert hinaus" sind hoffentlich nur Verschreiber. Weil beides eigentlich ein Unding!
    Auch bei Finanzanlagen kann ggf. eine außerplanmäßige Abschreibung (=Wertberichtigung) notwendig. Diese ist als manuelle AfA zu buchen, jedoch keinesfalls höher als der AHK-Wert. Diese außerplanmäßige Abschreibung ist, falls der ursprüngliche Grund bzw. deren Höhe in Folgejahren nicht mehr zutrifft, durch eine Zuschreibung (=Wertaufholungsgebot nach § 253 Abs. 5 HGB) wieder zu korrigieren.
    mfg
    D. Schlagenhauf
  • User #16878
    User #16878 (Author)
    Hallo Herr Schlagenhauf,
    zunächst einmal vielen Dank für die Rückmeldung! Wie Sie spätestens jetzt bemerkt haben werden, bin ich von Haus aus kein Buchhalter.
    Es handelt sich wie gesagt um Beteiligungen an fremden Unternehmen. Nach Aussage des Kunden müssen diese regelmäßig neu bewertet werden, wobei es möglich sei, dass sie bei dieser Bewertung niedriger aber eben auch höher bewertet werden als bei der ursprünglichen Anschaffung.
    Andererseits soll es sich bei dieser Neubewertung aber ausdrücklich nicht um eine Änderung des AHK-Wertes, sondern um eine Wertberichtigung mit entsprechendem Ausweis in der Bilanz/GuV handeln.
    Meinen bisherigen Erfahrungen aus der Anlagenbuchhaltung widerspricht dies, weshalb ich Ihren Einwand gut nachvollziehen kann; Wobei mir wie gesagt der bilanzbuchhalterische Hintergrund fehlt und ich bisher hauptsächlich mit Sachanlagevermögen und ein wenig immateriellen VG zu tun hatte. Finanzanlagevermögen ist neu für mich. Meine Vermutung war daher, dass (sollten die Angaben des Kunden zutreffen) hier eine Art Zweckentfremdung der Anlagenbuchhaltung vorliegt und derartige Beteiligungen nicht darin abgebildet werden können.
    Viele Grüße
    beroe
  • User #16878
    User #16878 (Author)
    Im Moment ergeben sich also folgende Fragen für mich:
    1) Sind die Angaben des Kunden zutreffend oder ist bereits die Ausgangsbasis falsch?
    2) Falls zutreffend: Lässt sich dies über die Anlagenbuchhaltung abbilden?
    2a) Falls ja: Wie
    2b) Falls nein: Lässt sich dies eventuell über eine andere Komponente (z.B. Treasury) abbilden?
    3) Falls 1) nicht zutreffend: Gibt es dazu einschlägige Vorschriften, die ich dem Kunden gegenüber anführen kann?
    Vielleicht kann ja der ein oder die andere Licht in einige der für mich dunklen Punkte bringen.
    Viele Grüße
    beroe
  • inventar
    inventar
    Hallo beroe,
    für mich sind die Intensionen Ihres Anwender nicht nachvollziehbar, buchhalterisch keines Falls.
    Auch bei "Beteiligungen an fremden Unternehmen" gelten, genau so wie z.B. bei Grundstücken, die buchhalterischen Grundsätze.
    Im HGB sind die AHK die maximale Wertobergrenze eines Vermögensgegenstandes, siehe HGB § 253 Absatz 1 erster Satz. In anderen Regnungslegungen z.B. IFRS können unter bestimmten Restriktionen (Gewinnausschüttungsverbot) höhere Restbuchwerte angesetzt werden, aber eben ausschließlich als Erhöhung der ursprünglichen AHK.
    Ein Restbuchwert über den AHK wäre rechnerisch nur mit einer negativen kumulierten AfA bzw. Wertberichtigung (AHK 100 - WB -10 = RBW 110) darstellbar. Was weltweit einmalig wäre und von der SAP-AnBu standardmäßig verhindert wird. Hier sollte Ihr Kunde u n s mal seine rechtlichen und buchhalterischen Grundlagen darlegen.
    mfg
    D. Schlagenhauf